Berechtigungen nach HAK-Ausbildung
Nach Abschluss der Handelsakademie hast du:
- die Reife- und Diplomprüfung
- Zugang zu Universitäten, Kollegs, Akademien, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen laut Schulorganisationsgesetz
- eine fertige Berufsausbildung gemäß Berufsausbildungsgesetz und Gewerbeordnung
- Gleichstellung mit vielen Lehrabschlüssen gemäß Berufsausbildungsgesetz
- die Unternehmerprüfung, die Voraussetzung für die selbstständige Ausübung eines reglementierten Handwerks bzw. Gewerbes ist (Unternehmerprüfungsordnung)
- fakultative Zertifikate, die du während deiner Ausbildung erwerben kannst