@alexaseleno

NOST – Neue Oberstufe

Allgemeine Info

betrifft alle Schülerinnen und Schüler ab dem II. Jahrgang
Die NOST stellt ein modernes pädagogisches Gesamtkonzept mit dem Ziel verstärkter Individualisierung und Kompetenzorientierung dar. Sie hat den Anspruch, die Motivation der Schülerinnen und Schüler zu heben, indem positive Leistungen immer anerkannt werden und auch bei Klassenwiederholungen erhalten bleiben. Ein klares Ziel sind höhere Erfolgsquoten.

 

Nähere Informationen unter:

Bundesministerium – neue Oberstufe
Die neue Oberstufe – Individuell und kompetenzorientiert

Semesterprüfungen

Allgemeine Info

Neben der individuellen Lernbegleitung stellt das Instrument der Semesterprüfungen die zweite wesentliche Maßnahme der neuen Oberstufe dar.
Durch das Instrument der Semesterprüfungen ergeben sich für die Schülerinnen und Schüler mit negativer Semesterbeurteilung bzw. Nichtbeurteilung folgende Vorteile:

  • Teil der Semesterprüfungen sind nur jene Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe, die für die negative Beurteilung oder Nichtbeurteilung im jeweiligen Unterrichtsgegenstand und Semester ausschlaggebend waren.
  • Semesterprüfungen können grundsätzlich zweimal wiederholt werden.
  • An einem Tag können höchstens zwei Semesterprüfungen bzw. Wiederholungen von Semesterprüfungen abgelegt werden.
  • Semesterprüfungen über einen nicht beurteilten oder mit »Nicht genügend« beurteilten Gegenstand müssen binnen zwei Semestern abgelegt werden.
  • Ein Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe ist mit höchstens zwei negativen Beurteilungen bzw. Nichtbeurteilungen in den Semesterzeugnissen einer Schulstufe möglich. In besonderen Fällen ist ein Aufsteigen einmalig auch mit drei derartigen Feststellungen zulässig.
  • Negative Beurteilungen bzw. Nichtbeurteilungen aus dem Wintersemester können durch Semesterprüfungen und deren Wiederholungen im folgenden Sommersemester sowie zum Wiederholungsprüfungstermin im Herbst oder im folgenden Wintersemester ausgebessert werden. Negative Beurteilungen bzw. Nichtbeurteilungen aus dem Sommersemester können durch
    Semesterprüfungen zum Wiederholungsprüfungstermin im Herbst bzw. im folgenden Wintersemester sowie im darauf folgenden Sommersemester behoben werden.
  • Die Termine der Semesterprüfungen sowie der Anmeldung werden auf der Website unter Termine bekanntgegeben. Das Anmeldeformular finden man unter Infos für SchülerInnen.