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Notebookeinsatz an der BBS

Wir an den Berufsbildenden Schulen Kirchdorf haben jahrelange Erfahrung mit dem Einsatz von Notebooks im Unterricht. Bereits im Jahr 2000 startete die HAK Kirchdorf als eine der innovativsten Schulen Österreichs mit einer eigenen Notebookklasse.

Aktiver und sinnvoller Einsatz von Notebooks im Unterricht ist Teil unseres e-Learning-Unterrichtskonzepts. Die Schule schafft in den ersten beiden Jahren die Basis, damit die Schülerinnen und Schüler ab dem III. Jahrgang (5. Semester) eigenverantwortlich mit dem Notebook arbeiten können. Grundsätzlich sind zwei Arten des Notebookeinsatzes zur unterscheiden:

  • Variante 1: Notebookklasse
    Eine gesamte Klasse entscheidet sich für den Einsatz von Notebooks im Unterricht. Bei diesem Konzept kann der gesamte Unterricht gezielt auf einen verstärkten EDV-Einsatz abgestimmt werden. Für die Entscheidung zu einer Notebookklasse ist grundsätzlich Einstimmigkeit erforderlich.
  • Variante 2: Notebookeinsatz durch einzelne Schülerinnen und Schüler
    Sollte einen Klasse nicht „Notebookklasse“ werden, einzelne Schülerinnen und Schüler jedoch im Unterricht ihr persönliches Notebook verwenden wollen, ist diese Variante ebenso möglich. Eine verstärkte Abstimmung des Unterrichts auf den Notebookeinsatz ist in dieser Variante jedoch schwieriger umsetzbar.

Für beide Varianten gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen:

  • Im II. Jahrgang erfolgt eine Information der Klasse und der Eltern (Elternabend) über den Einsatz von Notebooks im Unterricht. Sollte eine Klasse Notebook-Klasse werden wollen, so ist eine endgültige Entscheidung darüber bereits am Ende des II. Jahrgang zu treffen und der Direktion mitzuteilen. Die Organisation des Elternabends sowie der Abstimmung über die Notebookverwendung erfolgt durch die Klassenvorständin bzw. den Klassenvorstand.
  • Am Beginn des III. Jahrgangs (5. Semesters) erfolgt die technische und pädagogische Einschulung der Schülerinnen und Schüler sowie die Einbindung der Notebooks in das Schulnetzwerk (WLAN, Drucker, Netzlaufwerke).
  • Die Schülerinnen und Schüler können eigenverantwortlich ab dem 5. Semester ein Notebook im Unterricht verwenden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
    • Absolvierung des Notebook-Einführung-Kurses (technische und pädagogische Einschulung) in Ausmaß von 4 Unterrichtseinheiten
    • Einhaltung der Bestimmungen laut Notebookübereinkommen
    • Unterzeichnung des Notebook-Übereinkommens durch die Schülerin/den Schüler und die Eltern

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