Info-Mappe

Schüler:innen Informations Mappe - kompakte Infos für dich!
Wir miteinander - Clusterleiterin Mag. Claudia Trinko
Werte Eltern, liebe Schüler:innen der HAK und HLW Kirchdorf!

Ein herzliches Grüß Gott zu Beginn des neuen Schuljahres.   
Mit dieser SIM-Mappe wollen wir Ihnen, verehrte Eltern, und euch, liebe Schüler:innen, eine Sammlung aller wichtigen Informationen der Schule in die Hand geben. Dadurch soll die Zusammenarbeit zwischen Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen verbessert werden. So kann das Verständnis füreinander wachsen. Unser Ziel ist es, durch gegenseitige Offenheit ein Schulklima des Vertrauens zu schaffen, um die bestmögliche Atmosphäre für ein schulisches Miteinander zu erreichen. 

Aufgabe der Schule ist es, alle nötigen Informationen rechtzeitig weiterzugeben. Aufgabe der Schüleri:nnen ist es, alle notwendigen Informationen zu lesen und in ihren Lernalltag zu intergrieren. Sie, liebe Eltern, ersuchen wir, durch Kenntnisnahme und aktive Mitarbeit Ihre Kinder zu unterstützen. So glauben wir, dem Ziel unserer berufsbildenden Schulen näher zu kommen: Durch eine solide allgemeine, kaufmännische, wirtschaftliche und soziale Grundausbildung mündige Bürger:innen zu erziehen, die in Eigenverantwortung ihr Leben zu gestalten vermögen.   

Ihre Schulleiterin Mag. Claudia Trinko
Elternverein
Werte Eltern, liebe Schüler:innen der HAK und HLW Kirchdorf!

Der Elternverein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten und die älteste Form der Mitbestmmung der Eltern. 

Der Elternverein bringt Ideen und andere Sichtweisen in den Schulalltag ein. Auch unterstützt der Elternverein immer wieder Schüler:innen durch einen finanziellen Zuschuss bei Schulveranstaltungen oder Projekten. 

Die Mitglieder des Vorstandes vertreten die Eltern im Schulgemeinschaftsausschuss. Dieses Gremium besteht aus Vertretern von Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern. Die Elternvertreter werden durch den Elternverein entsandt. 

In den Wintermonaten stellt der Elternverein jede Woche Äpfel als Beitrag zu einer gesunden Jause GRATIS für die Schüler:innen zur Verfügung. Da es immer schwieriger ist, alternative Unterrichtsmittel bzw. Schulprojekte vom Budget der Schule zu finanzieren, ist es besonders wichtig, dass sich viele Eltern zu einem Beitritt entscheiden. Nur so kann gesichert werden, dass unsere Kinder die bestmögliche schulische und finanzielle Unterstützung erhalten. Der gesamte Mitgliedsbeitrag kommt ausschließlich den Schüler:innen zugute! 

Wir freuen uns, in diesem Schuljahr dank Ihrer Hilfe für die Schüler:innen tätig zu sein! Um Sie effizient vertreten zu können, ist es allerdings notwendig, Ihre Wünsche, Anregungen, Ideen aber auch Probleme zu kennen, denn dann können wir diese vorbringen und umsetzen.

Für Anregungen, Wünsche und Beschwerden haben wir im Vorstand stets ein offenes Ohr. 
Jahresmitgliedsbeitrag € 15,-

Ihr Obmann Rene Mayrdorfer
Verwaltung und Organisation
Leitungsteam: 
-
Direktorin Mag. Claudia Trinko
- Bereichsleiterin HLW Mag. Elke Wojakow
- Bereichsleiter HAK Mag. Josef Helmberger                                                                                    

Administration:
-
MMag.Dr. Andrea Haider, BSc 

Sekretariat:

- Melissa Huemer
- Bettina Mandlmair

Fachvorständin der HLW
- FV FOL Dipl. Päd. Daniela Peiner

Wirtschaftsleitung der HLW:

- Regina Schummergruber
- Astrid Kaiser

Schulärztin:
Dr. Petra Stefanits

psychosoziales Netzwerk:

- Christina Bernegger, MSc Schulpsychologin, 2. Stock Raum Nr. 2032 
- Dr. Petra Stefanits, Schulärztin
- Mag. Irmgard Edelbauer, Vertrauenslehrerin
- Mag. Gudrun Dorninger, Vertrauenslehrerin 

Bildungsberatung:
   
- Renate Megally, Bed MEd
- Mag. Birgit Buder Ortner
- Mag. Petra Salguero 

Zentrale Schulbücherei:    
- Mag. Rupert Schedlberger

Schulwarte:
- Christian Streßler
- Helmut Aigner
- Peter Kirchweger
Unser Leitbild
Unser Auftrag
- Wir bilden aus unseren zwei berufsbildenden Schulen eine Gemeinschaft.
- Wer sich wohl fühlt, ist motiviert und arbeitet freier.
- Leitziel der berufsbildenden Schulen ist die Bildung von gefestigten, unternehmerischen Persönlichkeiten.
- Wir vermitteln eine entsprechende berufsspezifische Ausbildung und eine fundierte Allgemeinbildung.
- Wir fördern die Entwicklung von Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Engagement, Eigenständigkeit, Kritikfähigkeit und umfassendem Kulturverständnis.
- Wir bekennen uns zur Schulpartnerschaft, in der sich alle Beteiligten mit Wertschätzung und
Toleranz begegnen.
- Innovation und Schulentwicklung sehen wir als einen ständigen Verbesserungsprozess in Verbindung mit einem umfassenden Qualitätsmanagement.

Lehren und Lernen
- Wir streben eine hochwertige wirtschaftliche, soziale und allgemeine Bildung der Jugend an, die auf Beruf und Studium vorbereitet.
- Wir fördern individuelle Talente und helfen, Probleme zu bewältigen.
- Wir arbeiten praxisnah auf projektorientierter Basis eng mit den Institutionen, Gemeinden und der Wirtschaft der Region zusammen.
- Laufende Fortbildung der Lehrkräfte sowie die Einführung neuer Lehr- und Lernformen sollen den Unterricht zeitgemäß und informativ gestalten.
- Wir befähigen unsere Absolvent:innen zum Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnologien, besonders auch im Hinblick auf eine globalisierte Welt.
- Wir fördern eine hohe Sprachkompetenz und als UNESCO-Schule arbeiten wir in einem Netzwerk von Schulpartnern in aller Welt.

Qualität
- Qualität ist unser Impulsgeber für unsere Arbeit.
- Wir sichern die Qualität und evaluieren die Ergebnisse.
- Wir bekennen uns zur Leistungsförderung und messen die erbrachten Leistungen am Output.
- Unsere Kundenorientierung bezieht sich auf unsere Schüler:innen und deren Eltern sowie auf die Wirtschaft und Gesellschaft. Ihre Ideen und Bedürfnisse sind uns wichtig und sind Basis für die Entwicklung unserer Bildungsangebote und Schulprogramme.
Fernbleiben vom Unterricht
Gemäß § 45 Abs. 5 SchUG gilt ein Schüler bzw. eine Schülerin einer mittleren oder höheren Schule, der/die länger als eine Woche oder fünf nicht zusammenhängende Schultage oder 30 Unterrichtsstunden im Unterrichtsjahr dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen (Abs. 3) und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer Woche nicht eintrifft, als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit. c).

Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Schüler bzw. die Schülerin länger als eine Woche oder fünf nichtzusammenhängende Schultage oder 30 Unterrichtsstunden dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben in irgendeiner Art und Weise zu rechtfertigten, ist dem Schüler bzw. der Schülerin die schriftliche Aufforderung zu stellen, das Fernbleiben binnen einer Woche zu rechtfertigen. Eine Rechtfertigung muss für den gesamten Zeitraum des unentschuldigten Fernbleibens beigebracht werden. Es reicht sohin nicht, zB lediglich 2 Stunden zu rechtfertigten, damit weniger als 30 unentschuldigte Unterrichtsstunden vorliegen. Hat der Schüler bzw. die Schülerin also das oa Pensum erreicht, ist der gesamte angesammelte Zeitraum zu entschuldigen. Trifft die Rechtfertigung nicht bzw. mangelhaft innerhalb einer Woche ab Kenntnisnahme der schriftlichen Aufforderung ein, gilt der Schüler bzw. die Schülerin ex lege als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit. c SchUG).


Es wird sohin keine Entscheidung über die Beendigung des Schulbesuches ausgestellt, was wiederum bedeutet, dass ein Widerspruch gegen diese Art von Beendigung des Schulbesuches nicht möglich ist.

Was bedeutet das nun für Eltern und eigenberechtigte Schüler:innen?
Wir bereiten unsere Schüler:innen auf das Berufsleben vor und streben daher eine Lösung an, die für alle im Berufsfeld befindlichen Personen gilt.
1. Bei Krankheit: Anruf in der Schule durch Erziehungsberechtigte bzw. Schüler:in (wenn eigenberechtigt) vor Unterrichtsbeginn, spätestens bis 07:55 Uhr.
2. Bei Krankheit, die länger als zwei Tage andauert, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
3. Entschuldigung bzw. Entschuldigung und ärztliches Attest wird am ersten Tag nach dem Fehlen beim KV abgegeben (ist diese:r nicht anzutreffen, verlängert sich diese Frist um max. 5 Tage).
4. Grundsätzlich sind Arztbesuche (Zahnarzt, etc.) in der unterrichtfreien Zeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, so ist im Vorhinein beim Klassenvorstand bzw. bei der Klassenvorständin um Freistellung anzusuchen und eine Zeitbestätigung vorzulegen.
UNESCO Schule
Das UNESCO ASSOCIATED SCHOOL PROJECT ist ein Netzwerk von 3200 Schulen in 121 Ländern der Erde. Diese Schulen haben sich bereit erklärt, die Ideale und Ziele der UNESCO – der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation – in ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.UNESCO-Schulen haben Modellcharakter, der sich durch eine besondere pädagogische Grundhaltung ausdrückt.

GRUNDSÄTZE:
- ein neuer Lernbegriff
- ein integrativer Erziehungsstil
- Einüben von Demokratie

ARBEITSSCHWERPUNKTE:
- Frieden, Menschenrechte und Demokratie als Bildungsinhalte
- neues Schulklima
- Internationalisierung
- neue Medien
- Weltkulturerbe und Umweltschutz

Was bedeutet die Mitgliedschaft im Netzwerk der UNESCO SCHULEN?
- Zugang zum internationalen Netzwerk von über 3200 Schulen in 121 Ländern der Erde
- Zugang zum österreichischen Netzwerk
- Beteiligung an regionalen, nationalen und internationalen Aktionen und Projekten
- regelmäßig tagende Arbeitsgemeinschaft engagierter Lehrer:innen
- Vermittlung von Referent:innen durch die österreichische UNESCO-Kommission
- jährliche Seminare von Lehrer:innen aus UNESO Schulen zu aktuellen Themen
- Einbringung und gemeinsame Umsetzung von Ideen
- Beratung und Unterstützung bei Projekten
Vitaler Genuss im Schulrestaurant
"Vitaler Genuss" - unter diesem Schwerpunkt steht die Speisenauswahl in unserem Schulrestaurant. 

Wir bieten den Schüler:innen der HAK und HLW Kirchdorf zweimal wöchentlich ein Mittagsmenü an. Das Menü besteht aus 2 Gängen mit Wahlmöglichkeit bei einem Gang zwischen vegetarisch oder Fleischspeise und einem Getränk. 
Der Menüpreis beträgt € 4,50.
Das Essen kann zwischen 11.30 Uhr und 12.00 Uhr eingenommen werden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Mensasystem. Die Schüler:innen der 2. HLW kochen und servieren für rund 100 Gäste. Das Speisenangebot wird nach den heutigen Forderungen nach gesunder Ernährung erstellt: 
- hoher BIO-Anteil bei den Lebensmitteln
- Frische, Saisonalität, Regionalität bei der Lebensmittelauswahl
- Berücksichtigung der Fettqualität und –quantität
- Bevorzugung von Vollkornprodukten, reichlich Gemüse und Obst
- schonende, fettarme Zubereitung 

Wir fördern mit einem gesunden Mittagessen Wohlbefinden und Gesundheit und unterstützen somit die Konzentration und Leistung im Schulalltag. Das Geschmackserlebnis sehen wir als vorrangiges Ziel für unsere Arbeit in der Betriebsküche und im Schulrestaurant. 

Wir freuen uns über deine Anmeldung!
Schul- und Hausordnung
Präambel:
Die Schüler:innen der Höheren Berufsbildenden Schulen HAK und HLW Kirchdorf an der Krems bilden eine Gemeinschaft, die auf gegenseitigem Respekt und Vertrauenbasiert. Das Einhalten dieser Schul- und Hausordnung soll ein angenehmes Lern- und Arbeitsklima gewährleisten.

§ 1 Allgemeines
1. Jede:r Schüler:in hat das Recht auf eine freundliche und respektvolle Behandlung durch Lehrer:innen und Mitschüler:innen.
2. Dasselbe gilt für jede:n Lehrer:in.
3. Diskriminierende, rassistische oder sexistische Äußerungen und Handlungen sind untersagt.
4. Jede:r Schüler:in hat das Recht auf ein ungestörtes und gesundes Lernumfeld (körperlich, psychisch, mental und emotional).

§ 2 Verhalten im Schulgebäude
1. Das Gebäude wird nur durch den Haupteingang betreten. Nur in Ausnahmefällen kann diese Regelung von der Schulleitung außer Kraft gesetzt werden.
2. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol, Nikotin und Energydrinks im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind untersagt.
3. Essen und Trinken sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.
4. Die Klassenräume, Pausenräume, Balkone und Toiletten sind sauber zu halten und nach Benutzung ordnungsgemäß zu erlassen.
5. In Sonderunterrichtsräumen gelten die dortigen Vorschriften, die zu befolgen sind, z.B. das Verbot, in EDV-Räumen zu essen und aus offenen Behältern (z.B. Bechern) zu trinken.
6. Das Betreten von Räumen, die nicht für Schüler:innen zugänglich sind, ist untersagt. Wenn Schüler:innen Lehrer:innen sprechen wollen, dürfen sie vor der Unterrichtszeit, in den kurzen Pausen und in der Mittagspause ab 11:50 Uhr an der Konferenzzimmertür klopfen.
7. Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist nur in den Pausen oder - im Unterricht - nach Anweisung durch die Lehrperson erlaubt.
8. Mülltrennung sowie die richtige Entsorgung des Inhalts der Müllbehälter in den Müllcontainern ist im Sinne des Ressourcensparens das Anliegen aller im Schulgebäude.
9. Die Klassenordner:innen und IT-Betreuer:innen jeder Klasse sorgen für das Funktionieren der Technik, das Löschen der Tafel und die wöchentliche Entsorgung der Müllbehälter.
10. Elektrogeräte dürfen aufgrund der Brandschutzvorschriften in Klassenräumen nicht betrieben werden. Geräte mit schwacher Leistung (z.B. kleine Ventilatoren, Laptops, Handys) dürfen nur nach Absprache mit dem:der Brandschutzbeauftragten betrieben werden, jeweils bis zum Ende der Unterrichtszeit in diesem Raum.
11. Schäden an Gebäude, Technik oder Mobiliar werden umgehend im Sekretariat gemeldet.
12. Das Schummeln bei Tests und Schularbeiten ist zu unterlassen.
13. Die Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln  (Internetsuchmaschinen, künstliche Intelligenz, …) ist bei abzugebenden Aufgaben im Rahmen der korrekten Quellenangabe anzugeben.
14. Erkrankungen sind bis spätestens 7:30 Uhr telefonisch (07582 606 81) oder per Mail (office@bbs-kirchdorf.at) im Sekretariat zu melden. Nach dem Ende der Erkrankung ist dem:der Klassenvorsta:e:nd:in eine Entschuldigung vorzulegen. Ab einer Erkrankung, die drei Tage oder länger dauert, ist dem:der Klassenvorsta:e:nd:in eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Bekannte Abwesenheit (zB Besuch eines Arztes:einer Ärztin) sind vorab     rechtzeitig dem:der Klassenvorsta:e:nd:in mitzuteilen.  
15. Die Kleidung soll dem Charakter einer berufsbildenden Schule entsprechen, weil das eine Hilfe für den späteren Einstieg ins Berufsleben ist.
   
§ 3 Verhalten auf dem Schulgelände
1. Die graphische Umgestaltung von Wänden im Gebäude und auf dem Gelände ist nur in Absprache mit der Schulleitung möglich.
2. Fahrräder und Mopeds müssen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden und dürfen keine Autos auf den für PKW vorgesehenen Parkplätzen blockieren. Auf das Freihalten von Fluchtwegen und von Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge ist in jedem Fall zu achten.

§ 4 Verhalten im Unterricht
1. Pünktlichkeit sowie regelmäßige Teilnahme am Unterricht und aktive Mitarbeit sind Pflicht.
2. Der Einsatz von elektronischen Geräten im Unterricht ist nur nach Absprache mit der Lehrperson erlaubt.

§ 5 Änderungen der Schul- undHausordnung
1. Änderungen der Schul- und Hausordnung werden gemeinsam von Schüler:innen, Lehrer:innen, Elternvertreter:innen und der Schulleitung beschlossen.
2. Das dafür zuständige Gremium ist der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA). Änderungen treten erst in Kraft, wenn sie vom SGA genehmigt wurden.

Diese Schul- und Hausordnung gilt für alle Schüler:innen und Lehrer:innen der hak.hlw Kirchdorf. Kirchdorf, am 24.4.2023                                                                
Verhalten im Brandfall
Das Alarmsignal, das einen Brand- oder sonstigen Notfall signalisiert, ist ein einminütiger Sirenenton.
Die Auslösung der Sirene erfolgt mittels Druckknopfmelder bzw. Rauchmelder.
Im Brandfall sind Direktion und Schulwarte zu benachrichtigen.
Beim Ertönen des Alarmsignals sind die Unterrichtsräume und Gänge unverzüglich unter Aufsicht der unterrichtenden Lehrkraft  laut Fluchtwegplan zu räumen.
Bei Alarm in einer Pause verlassen alle Schüler:innen selbstständig das Schulgebäude und melden sich umgehend bei der Lehrkraft der nächsten Unterrichtsstunde am vorgesehenen Sammelplatz. Schultaschen, Straßenschuhe und sonstiger Ballast müssen im Schulgebäude zurückgelassen werden.
Das Schulgebäude ist auf dem vorgeschriebenen Weg ohne Umwege zu verlassen. Um eine Behinderung der Einsatzkräfte zu vermeiden, ist das Schulgebäude sofort zu verlassen und der vorgesehene Sammelplatz aufzusuchen.
Die Ausrüstung für „Erste Hilfe“ befindet sich:
– im Arztzimmer (Erdgeschoss)
– in den Turnsälen (Stadthalle)
– in der Schulwartkoje (Erdgeschoss)
– im Sekretariat (1. Stock)
- im Büro Bereichsleitung (1. Stock)